NÖ Heizkostenzuschuss 2022/2023

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/23 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren. 

Zusätzlich wird aufgrund der aktuellen Teuerungswelle im Energiebereich (insbesondere Heizkosten) für das Jahr 2022/2023 eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2022/2023 in Höhe von € 150,00 gewährt werden.

Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Der Heizkostenzuschuss kann bis spätestens 31. März 2023 am Gemeindeamt beantragt werden. Wichtig: ein Einkommensnachweis, die Bankverbindung (IBAN) und die E-Card sind mitzubringen!

Antrag NÖ Heizkostenzuschuss 2022/2023


Für die Gewährung eines Heizkostenzuschusses wurden folgende Einkommensgrenzen festgelegt:

1. Bruttoeinkommensgrenze ist der geltende Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG):

  • Alleinstehend € 1.030,49
  • Ehepaar, Lebensgefährte € 1.625,71
  • Pro Kind wird ein Betrag von € 159,00 hinzugerechnet.
  • Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von € 595,22 hinzuzurechnen.

2. Einkommenshöchstgrenze bei BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld etc. (Brutto):

  • Alleinstehend € 1.202,24
  • Ehepaar, Lebensgefährte € 1.896,66
  • Pro Kind wird ein Betrag von € 185,49 hinzugerechnet.
  • Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von € 694,42 hinzuzurechnen.

11.10.2022