Feuerwerk zu Silvester

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

feuerwerk

Der Jahreswechsel steht vor der Tür und für viele gehört zur Verabschiedung des alten und zur Begrüßung des neuen Jahres ein Feuerwerk dazu. Die Marktgemeinde Echsenbach möchte deshalb die Gelegenheit nutzen und zum Thema „Pyrotechnik“ informieren:

Zu Silvester kommen hauptsächlich pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 zur Verwendung. Diese dürfen ab dem 16. Lebensjahr besessen und verwendet werden. Die Verwendung dieser Gegenstände ist innerhalb des Ortsgebietes verboten – Silvester stellt hier keine Ausnahme dar!

Wenn Sie Feuerwerkskörper kaufen, dann nur im Fachhandel! Zugelassene Feuerwerkskörper erkennt man an der Registrierungsnummer und an der CE-Kennzeichnung. Achten Sie auch darauf, dass eine deutsche Gebrauchsanleitung mit Sicherheitsinformationen vorliegt. Von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern geht mitunter eine hohe Gefahr aus und die Verwendung ist strafbar.

Weiters möchten wir darauf hinweisen, dass jeder, der ein Feuerwerk abfeuert, dazu verpflichtet ist, den dadurch entstandenen Müll zu entsorgen.

Wir wünschen einen guten Rutsch und alles Gute im neuen Jahr!

28.12.2022