Erneuerbare Energiegemeinschaften

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Photovoltaikanlage

Auf Initiative des e5-Teams wird Echsenbach eine Pilotregion für Erneuerbare Energiegemeinschaften. Durch das Projekt kann selbst erzeugter Strom, beispielsweise aus einer Photovoltaik Anlage, direkt und kostengünstig von anderen Haushalten in der Gemeinde genutzt werden.

Was will man mit Erneuerbaren Energiegemeinschaften erreichen?

Im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), welches derzeit in Begutachtung ist, wird die Umsetzung von erneuerbaren Energiegemeinschaften in Österreich geregelt. Damit wird künftig ermöglicht das erneuerbare Energie, beispielsweise aus einer Photovoltaik Anlage, von mehreren Haushalten genutzt werden kann. Das EAG soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
 
Erneuerbare Energie soll möglichst gemeinsam lokal verwendet werden, um einerseits einen höheren Preis für die Überschussenergie zu erhalten und andererseits die Stromnetze weniger zu belasten.  

Erneuerbare Energiegemeinschaften

Entsprechend dem vorliegenden Gesetzesentwurf können Energiegemeinschaften innerhalb von Gemeinden oder Siedlungen gegründet werden. Ziel ist es, Energie aus der Region, z.B. aus einer Photovoltaikanlage, direkt im Nahbereich zu verwerten.

 Die Erzeugungsanlage und die Teilnehmer sind über das öffentliche Netz miteinander verbunden. Die Zuordnung der Überschuss-Energie auf die einzelnen Verbraucher der Energiegemeinschaft erfolgt durch den Netzbetreiber. Das öffentliche Netz wird dafür nur teilweise beansprucht, da der Strom nur über die lokalen Leitungen ausgetauscht wird. Daher wird für diesen Strom Anteil ein reduziertes Netzentgelt, nämlich der Ortsnetztarif, vom Netzbetreiber (Netz NÖ) verrechnet.

Der verbleibende Restenergiebezug kommt weiterhin aus dem öffentlichen Netz und unterliegt der gewöhnlichen Verrechnung. Jeder Teilnehmer kann für diesen Restenergiebezug seinen Energieversorger individuell frei wählen.

Wer kann teilnehmen?

Jede und jeder kann an einer Energiegemeinschaft teilnehmen. Egal ob man selber Energie erzeugt – zum Beispiel mit der PV-Anlage am eigenen Dach – oder ob man regionalen Strom konsumieren möchte. Auch Unternehmen (KMU) sowie Gemeinden können Teilnehmer einer Energiegemeinschaft werden. Als eigene Rechtspersönlichkeiten können Erneuerbare Energiegemeinschaften etwa als Vereine oder Genossenschaften organisiert werden. Um die jeweilige Erzeugung bzw. den Verbrauch zum jeweils aktuellen Zeitpunkt zu erfassen, ist die Installation eines Smart Meters erforderlich.

Die wichtigsten Vorteile einer Energiegemeinschaft 

Selbst erzeugter Strom aus Photovoltaik Anlagen erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Die Anlagen werden immer günstiger und effizienter.

Einziges Manko bei diesem selbst erzeugten Strom ist, dass dieser oft zu einem Zeitpunkt erzeugt wird, an dem er nicht oder nicht vollständig im eigenen Haushalt verbraucht wird. Der erzeugte Sonnenstrom wird dann ins öffentliche Stromnetz eingespeist und der Erzeuger bekommt dafür nur eine kleine Abgeltung durch den abnehmenden Energielieferanten. 

In vielen Fällen wird dieser Strom aber von anderen Verbrauchern in der Nachbarschaft, welche keine Photovoltaik Anlage haben, benötigt. 

Im Rahmen von Energiegemeinschaften wird es nun möglich, diesen selbst erzeugten aber ungenutzten Strom innerhalb der Gemeinschaft zu verteilen. Diese Energie wird dann nicht ins öffentliche Netz geleitet, sondern geht direkt zu einem oder mehreren Mitgliedern dieser Energiegemeinschaft und kann von diesen genutzt werden. Somit ergeben sich folgende Vorteile:

  • Die regional produzierte Überschuss Energie kann direkt von einem oder mehreren Mitgliedern der Energiegemeinschaft vor Ort genutzt werden.
  • Die regionalen Stromerzeuger und -abnehmer können den Strompreis individuell vereinbaren.
  • Als Stromabnehmer spart man bis zu 60 Prozent der Netzkosten, weil weite Teile des Stromnetzes nicht benötigt und belastet werden. Je näher die Energiegemeinschaft zusammenliegt, desto niedriger sind die Netzkosten.
  • Als Stromerzeuger hat man ebenfalls einen Vorteil, da man für die Überschuss Energie eine höhere Vergütung wie bei einer Einspeisung in das öffentliche Stromnetz bekommt.

Was ist in der Pilotregion Echsenbach dazu geplant

Echsenbach hat sich im Rahmen der e5 Initiative als Pilotregion für Erneuerbare Energiegemeinschaften beworben um gleich nach Inkrafttreten des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes (EEG), vermutlich im Herbst 2021, mit Erneuerbaren Energiegemeinschaften starten zu können.

  • Gemeinsam mit der EZN (Energie Zukunft Niederösterreich), einem Gemeinschaftsunternehmen von ENU und EVN, werden Bereiche innerhalb der Gemeinde Echsenbach evaluiert, wo eine Erneuerbare Energiegemeinschaft sinnvoll wäre. 
  • Für die potentiellen Erneuerbaren Energiegemeinschaften werden Konzepte entwickelt, wie diese organisiert werden können, beispielsweise als Verein mit entsprechenden Verrechnungsmodellen.

10.06.2021